Im EU-Kontext, ein Arbeitnehmer, der eine Anstellung im Grenzgebiet eines EU-Mitgliedstaats hat, jedoch jeden Tag oder mindestens einmal in der Woche in das Grenzgebiet eines Nachbarlandes zurückkehrt, in dem er wohnhaft ist und dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Grenzbewohner
- Grenzgänger
- kleiner Grenzverkehr
Verwendungshinweis(e)
- Die Definition bezieht sich insbesondere auf Drittstaatsangehörige, die aus einem benachbarten Drittstaat, in dem sie wohnen, in die Europäische Union einreisen.
- Im Gegensatz zu „Grenzgängern“ arbeiten Grenzarbeitnehmer im Grenzgebiet des Nachbarlandes.
Quelle
- ntschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung
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