Im österreichischen Recht ist der Begriff „Grenzbetrieb“ nicht als eigenständiger juristischer Begriff anerkannt. Stattdessen kann der Begriff im Kontext von grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder in Bezug auf Regelungen zu Betrieben nahe der Staatsgrenze gesehen werden. Diese können in Zusammenhang mit steuerlichen Regelungen, Arbeitsrecht oder spezifischen Handelsabkommen stehen, welche die Situation von Unternehmen betreffen, die in der Nähe der Landesgrenzen arbeiten oder deren Betrieb eine Verbindung oder Relevanz für Grenzüberschreitungen hat.
Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Betrieben kann im Kontext des Doppelbesteuerungsabkommens stehen, um zu vermeiden, dass ein Unternehmen doppelt besteuert wird. Österreich hat mit vielen Ländern weltweit solche Abkommen abgeschlossen, um die Besteuerungskonflikte zwischen zwei Rechtssystemen zu regeln. Diese Abkommen klären, welches Land in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat und in welchem Ausmaß.
Im Arbeitsrecht spielen grenznahe Betriebe eine Rolle in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland oder die Beschäftigung von Personen aus Nachbarländern. Hier kommen das Entsendegesetz und entsprechende Verordnungen ins Spiel, die regeln, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig werden können und welche arbeitsrechtlichen Standards eingehalten werden müssen.
Zusätzlich können umweltrechtliche Vorschriften relevant sein, insbesondere wenn der Betrieb entlang grenzüberschreitender Wasserläufe oder Naturschutzgebiete liegt, wo internationale Abkommen oder bilaterale Verträge mit Nachbarstaaten bestehen, wie das Übereinkommen über die Erhaltung der Biodiversität der grenzüberschreitenden Gebiete.
Obwohl „Grenzbetrieb“ per se kein feststehender Rechtsbegriff im österreichischen Recht ist, umfasst er daher eine Vielzahl an Regelungen und Gesetzen, die sich mit der Nähe zur Staatsgrenze befassen und deren Einhaltung für Unternehmen von Bedeutung ist, die in diesen geografischen und juristischen Grenzbereich fallen.