Im österreichischen Recht wird der Begriff „Grenzkosten“ primär im wirtschaftswissenschaftlichen Kontext verwendet und spielt im juristischen Sprachgebrauch kaum eine Rolle. Grenzkosten beziehen sich allgemein auf die zusätzlichen Kosten, die bei der Produktion einer zusätzlichen Einheit eines Gutes entstehen. Diese betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kennzahl wird genutzt, um Entscheidungen in der Produktion und Preisgestaltung zu treffen.
Im rechtlichen Sinne könnte man Grenzkosten indirekt im Kontext des Wettbewerbsrechts oder der Regulierung natürlicher Monopole betrachten, wenn es um die Analyse von Kostenstrukturen eines Unternehmens geht. In Österreich könnte dies im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder des Kartellgesetzes relevant werden, um zu beurteilen, ob ein Unternehmen durch Preissetzungsverhalten den Wettbewerb auf unfaire Weise beeinflusst.
Zudem ist der Begriff relevant im Kontext des Energierechts und der Tarifregulierung, wo es um die Kostenstruktur bei öffentlichen Dienstleistungen geht. Hierbei kann die Regulierungsbehörde, wie etwa die E-Control im Energiemarkt, Grenzkostenerwägungen heranziehen, um angemessene Tarife für Verbraucher zu bestimmen, ohne dass dabei explizit von Grenzkosten im rechtlichen Text die Rede ist.
Somit sind Grenzkosten ein Konzept, das im österreichischen Recht implizit eine Rolle spielen kann, insbesondere in der ökonomischen Analyse von Gesetzen und Regulierungen, aber eben nicht als fest verankerter juristischer Begriff oder in spezifischen Paragraphen.