Grundmandate sind der Intention nach Repräsentationen regionaler oder positioneller Minderheiten in parlamentarischen Systemen. Sie können sehr verschiedene Ausbildungen und Funktionalitäten entfalten. Ein bei Nationalratswahlen im ersten Ermittlungsverfahren d.h. auf Ebene der Regionalwahlkreise zugeteiltes Mandat.
Bei Nationalrats und Landtagswahlen wird das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Wenn eine Partei in so einem Wahlkreis ein Mandat erreicht, spricht man vom so genannten Grundmandat. Wie viele Stimmen eine Partei braucht, hängt von der Wahlzahl ab. Für die Berechnung der Wahlzahl werden alle gültigen Stimmen des Bundeslandes durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate im Bundesland dividiert. Diese Zahl muss in einem Wahlkreis erreicht werden.
;Beispiel: Bundesland Kärnten Gültige Stimmen 338 000 zu vergebende Mandate 13
;:338.000 / 13 = 26.000
Diese Zahl muss in einem der vier Wahlkreise Kärntens erreicht werden um über ein Grundmandat in Kärnten in den Nationalrat einzuziehen bei Landtagswahlen in Wien ist es anders, hier wird die Zahl der Mandate bei der Division um 1 erhöht.
Erreicht bei der Nationalratswahl eine Partei ein Grundmandat, wird sie unabhängig der bundesweit erreichten Stimmen auf jeden Fall im zweiten Landeslisten und dritten Bundeslisten Ermittlungsverfahren berücksichtigt. Ein ansonsten zum Einzug in den Nationalrat notwendiges Überwinden der 4-%-Hürde ist damit nicht nötig, weshalb ein Grundmandat von Bedeutung sein kann.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundmandat#.C3.96sterreich 05.12.2014
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