Die Dauer des Grundwehrdienstes beim Bundesheer beträgt sechs Monate. Der Grundwehrdienst ist eine der Präsenzdienstarten. Ein Zivildienst von neun Monaten Dauer oder ein 12-monatiger Auslandsdienst sind als Ersatzdienst zulässig. Das Leisten des Militärdienstes für einen anderen Staat, wie etwa als Söldner, führt zum Verlust der Staatsbürgerschaft.
Die Ausbildung der Grundwehrdiener gliedert sich
- in eine etwa neunwöchige Basisausbildung 1, zum Herstellen der Überlebensfähigkeit des Soldaten im Einsatz Qualifikation 1,
- in eine anschließende etwa siebenwöchige Basisausbildung 2, die Ausbildung zu einer Grundfunktion in der Waffengattung Qualifikation 2, und
- in eine etwa zehnwöchige Basisausbildung 3, zur Ausbildung im Organisationselement in der Waffengattung Qualifikation 3.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst#.C3.96sterreich 17.11.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.