Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern.
Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten oder Lebenspartner, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jedem Ehegatten oder Lebenspartner obliegt die Verwaltung seines Vermögens und er bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während aufrechter Ehe von ihm erworbenen Vermögens. Davon unberührt bleibt das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens wie z. B. Hausrat, Ehewohnung, gemeinsames Auto und der ehelichen Ersparnisse.
Sofern nicht in einem Ehevertrag anderes vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. § 1237 ABGB
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung 15.12.2014
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