Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 28. Juni 2012 ist eine Befristung von Gutscheinen nur bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes wirksam. Ist am Gutschein keine Gültigkeitsdauer angegeben, verjährt die Forderung entsprechend der allgemeinen Verjährungsfrist gemäß § 1478 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch nach 30 Jahren.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Situation_in_.C3.96sterreich 15.12.2014
- http://de.statista.com/statistik/daten/studie/370730/umfrage/beliebteste-weihnachtsgeschenke-in-der-schweiz/ In welche Kategorie fallen in diesem Jahr die Weihnachtsgeschenke, die Sie kaufen wollen? 2014 Statista 2014-12-01
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