Werden im Internet absichtlich Worte, Bilder oder Videos eingesetzt, um andere Menschen anzugreifen oder abzuwerten, nennt man das „Hassposting“ oder „Hate Speech“. Dazu zählt auch, wenn zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Menschen oder Menschengruppen aufgerufen wird. Oft handelt es sich dabei um rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare.
Beispiele für Hasspostings
- Menschen werden in Schubladen gesteckt (z. B. „Alle … sind …“).
- Jemand wird beschimpft oder diskriminiert, z. B. aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder weil jemand schwul/lesbisch/transgender ist.
- Es werden falsche Gerüchte, gemeine Geschichten oder erfundene „Tatsachen“ über bestimmte Gruppen verbreitet, um diese schlecht zu machen oder politische Meinungsmache zu betreiben (z. B. „Ausländer beuten unser Sozialsystem aus.“).
- Verschwörungstheorien (z. B. „Dahintersteckt ein geheimer Plan…“).
Bedeutung von Hasspostings
Hasspostings sind kein harmloser Spaß, um dem eigenen Ärger Luft zu machen – sie können strafbar sein. In Österreich gibt es zwar kein eigenes Gesetz gegen Hate Speech, es können aber verschiedene Straftatbestände erfüllt sein, z. B.:
- Verhetzung (§ 283 StGB)
- Verstoß gegen das Verbotsgesetz (nationalsozialistische Wiederbetätigung)
- Cyber-Mobbing (§ 107c StGB)
- Üble Nachrede (§ 111 StGB)
- Beleidigung (§ 115 StGB)
- Gefährliche Drohung (§ 107 StGB)
Diese Gesetze gelten natürlich nicht nur im Internet, sondern auch in der Offline-Welt.
Quellen
- https://www.saferinternet.at/, zuletzt abgerufen am 29.09.2020. Dieser Text basiert auf Inhalten aus der Internetseite www.saferinternet.at und steht unter der Lizenz Creative Commons CC BY-NC 3.0 AT.
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