Hauptstrafe

Im österreichischen Strafrecht wird der Begriff „Hauptstrafe“ nicht explizit verwendet, allerdings gibt es unterschiedliche Kategorien von Strafen, die im Zuge eines Strafverfahrens verhängt werden können. Im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) sind die Sanktionen für strafbare Handlungen festgelegt und in verschiedene Arten von Sanktionen unterteilt.

Die wichtigsten Strafarten im österreichischen Strafrecht sind:

1. **Freiheitsstrafe**: Dies ist eine der primär verhängten Strafarten in Österreich. Die Freiheitsstrafe kann zeitlich begrenzt oder, in sehr seltenen und schwerwiegenden Fällen, lebenslang sein. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in den Paragraphen § 18 und § 19 StGB geregelt. Die Bemessung der Freiheitsstrafe orientiert sich an der Schwere der Tat und den gesetzlichen Strafrahmen.

2. **Geldstrafe**: Diese wird gemäß § 19a StGB verhängt und ist ebenfalls eine häufige Strafart. Die Geldstrafe wird in Form von Tagsätzen bemessen, wobei die Höhe eines Tagsatzes von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängt. Diese Strafe dient auch der Möglichkeit der Wiedergutmachung und des Ersatzes für Schaden, der durch die Tat entstanden ist.

Neben diesen Hauptstrafen gibt es auch **Nebenstrafen** und **Maßnahmen**:

– **Nebenstrafen**, wie etwa der Verfall (§ 20 StGB), sichern das Ziel der Rechtsordnung, dass keine finanziellen Anreize durch Straftaten entstehen.

– **Maßnahmen**: Diese werden angewendet, wenn die Straftat aufgrund eines besonderen Zustands des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft eine besondere Behandlung erfordert. Beispiele sind die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 StGB) oder die Anordnung der Sicherung verwahrter Gegenstände (§ 26 StGB).

Im österreichischen Recht hat das Gericht die Aufgabe, die Strafe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, der Schuld des Täters und der besonderer Präventiv- und Strafzwecke auszumessen (§ 32 StGB).

Es ist wichtig zu beachten, dass im österreichischen Strafrecht Rehabilitation und Resozialisierung zentrale Ziele sind, weshalb die Wahl der richtigen Strafart entscheidend ist, um diese Ziele parallel zur Bestrafung zu erreichen.

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