Hauptwohnsitz

Hauptwohnsitz einer Person ist allgemein der Wohnsitz, bei welchem sie sich überwiegend aufhält. Ein Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, wird als Neben- bzw. Zweitwohnsitz bezeichnet.

Bedeutung des Hauptwohnsitzes

  • Der Hauptwohnsitz eines Menschen definiert sich als jenen Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den ”Mittelpunkt der Lebensbeziehungen” kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien:
  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen vor allem von Kindern

Nachdem es zulässig ist, mehrere Wohnsitze zu haben, ist es möglich, dass diese Kriterien auf mehr als einen Wohnsitz zutreffen. Sofern eine Person nur einen Wohnsitz hat, gilt dieser zugleich als Hauptwohnsitz, ansonsten ist jener Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu melden, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Der Hauptwohnsitz hat eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden. Auf Basis der im Rahmen der Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern mit Hauptwohnsitz erhält die Gemeinde Mittel aus dem Budget des Bundes. Hauptwohnsitze rechnen sich für die Gemeinde in zweifacher Hinsicht: einerseits durch die Direktzahlung pro Kopf, andererseits erhöht sich diese Kopfprämie beim Überschreiten bestimmter Schwellen der Einwohnerzahl. Dies führt vor Volkszählungen regelmäßig zu einem Wettkampf der Kommunen um Einwohner, teilweise mit finanziellen Direktförderungen für Ansiedelungen. Allerdings können Kommunen, in denen Bürger einen Nebenwohnsitz melden, die Angabe des Hauptwohnsitzes beanspruchen.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz#Bedeutung_des_Hauptwohnsitzes_in_.C3.96sterreich 05.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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