Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Haushaltsdefizit“ auf die Situation, in der die Ausgaben öffentlicher Haushalte die Einnahmen übersteigen. Der Begriff wird vor allem im Kontext des Staatshaushalts und der öffentlichen Finanzen diskutiert. Das Haushaltsdefizit ist ein zentraler Begriff im österreichischen Stabilitäts- und Wachstumspakt, welcher das Ziel verfolgt, solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten.
Das österreichische Haushaltsrecht basiert unter anderem auf dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013), in dem die Grundsätze der Haushaltsführung verankert sind. Ein wichtiges Prinzip ist das Haushaltsgleichgewicht, welches im § 2 Abs 1 BHG 2013 festgelegt ist. Dieses Prinzip verlangt grundsätzlich, dass der Haushaltsplan, also der Voranschlag des Bundes, mittelfristig ausgeglichen sein soll. Es erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung der Budgets, um ein Haushaltsdefizit zu vermeiden.
Darüber hinaus gibt es auf europäischer Ebene Regelungen, die für Österreich verbindlich sind und auf die nationale Umsetzung Einfluss haben, wie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese Regelungen sehen vor, dass das jährliche Defizit der öffentlichen Hand (als Anteil des BIP) bestimmte Grenzen nicht überschreiten sollte, aktuell in der Regel 3% des BIP.
Falls ein Haushaltsdefizit auftritt, ist die österreichische Regierung verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit zu reduzieren. Diese Maßnahmen können entweder auf der Einnahmenseite, etwa durch Steuererhöhungen oder andere Abgaben, oder auf der Ausgabenseite, durch Kürzungen im öffentlichen Haushalt, erfolgen.
Die nationale Schuldenbremse, verankert in der Bundesverfassung (Art. 13 Abs. 2 B-VG), ist ein weiteres Instrument zur Begrenzung des Haushaltsdefizits. Diese Regelung verpflichtet sowohl den Bund als auch die Länder zu einer nachhaltigen Budgetpolitik und legt strukturelle Defizitgrenzen fest, die den konjunkturellen Gegebenheiten angepasst sind.
Zusammenfassend ist das Haushaltsdefizit im österreichischen Recht ein kritischer Indikator für die finanzielle Gesundheit und Stabilität des Staates. Es ist Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen, sowohl national als auch europäisch, die darauf abzielen, die fiskalische Disziplin zu wahren und langfristig ausgeglichene Budgets zu erreichen.