Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Haushaltsplan“ den Voranschlag der finanziellen Mittel, die für die Verwaltung eines bestimmten Zeitraums, in der Regel eines Kalenderjahres, vorgesehen sind. Der Haushaltsplan dient der Planung und Kontrolle der finanziellen Ressourcen des Staates, der Länder oder der Gemeinden und bildet die Grundlage für die Vollziehung des Budgets.
Gemäß den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes hat der Haushaltsplan im Wesentlichen zwei zentrale Funktionen: die Vorausschau und die Kontrolle der öffentlichen Haushaltsführung. Diese Doppelrolle spiegelt sich in der rechtlichen Struktur des Haushaltsrechts wider und bestimmt die genauen Inhalte und Verfahren der Haushaltsplanung.
Die Budgeterstellung auf Bundesebene ist primär im Bundeshaushaltsgesetz geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass die Bundesregierung jährlich einen Haushaltsentwurf in Form eines Bundesfinanzgesetzes vorzulegen hat. Der Haushaltsplan oder das Bundesfinanzgesetz umfasst sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben des Bundes und ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gestalten.
Inhaltlich besteht der österreichische Haushaltsplan aus verschiedenen Rubriken, die detailliert darstellen, welche Mittel für welche Bereiche vorgesehen sind. Dazu gehören unter anderem Personalkosten, Sachaufwand und Investitionen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schuldenentwicklung, da der Haushaltsplan auch eine Prognose hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung beinhaltet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des österreichischen Haushaltsplans ist die Einbeziehung von Budgetregeln gemäß dem Stabilitätspakt, um langfristig eine nachhaltige Finanzpolitik zu gewährleisten. Diese Regeln orientieren sich an den europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin und führen zu einer besonderen Berücksichtigung der Einhaltung bestimmter Defizit- und Verschuldungsgrenzen.
Der Haushaltsplan wird nach der Beschlussfassung im Parlament öffentlich zugänglich gemacht. Dies gewährleistet Transparenz und ermöglicht eine demokratische Kontrolle der staatlichen Finanzgebarung. Auf Landes- und Gemeindeebene gibt es entsprechende Regelungen, die den Besonderheiten und finanziellen Bedürfnissen der jeweiligen Gebietskörperschaften Rechnung tragen.
Zusammenfassend ist der Haushaltsplan in Österreich ein zentrales Instrument der öffentlichen Finanzverwaltung, das nicht nur die geplante Mittelverwendung abbildet, sondern auch als Kontrollinstrument zur Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen und zur Sicherstellung wirtschaftlicher Stabilität dient.