Heiliger Stuhl

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Heiliger Stuhl“ auf die völkerrechtliche Vertretung der katholischen Kirche. Es handelt sich um das höchste Regierungsgremium der römisch-katholischen Kirche und wird vom Papst als Oberhaupt geführt. Der Heilige Stuhl hat eine rechtliche Persönlichkeit nach internationalem Recht und ist somit fähig, diplomatische Beziehungen zu Staaten aufzunehmen.

In Österreich genießt der Heilige Stuhl eine besondere Stellung aufgrund seiner völkerrechtlichen Subjektivität. Die Beziehung zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl ist durch zahlreiche Konkordate und andere Abkommen geregelt. Ein signifikanter Rechtsakt in diesem Kontext ist das Konkordat von 1933, das die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich regelt. Dieses Konkordat sichert der katholischen Kirche einen besonderen Status und bestimmte Rechte in Bereichen wie Bildung, Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen, und Anerkennung von kirchlichen Eheschließungen.

Des Weiteren wird in Österreich der Heilige Stuhl als souveränes Völkerrechtssubjekt anerkannt, was ihm bestimmte Privilegien verleiht, wie etwa die Immunität der Diplomaten, die er nach Österreich entsendet. Dies wird durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 ergänzt, das auch in Österreich anwendbar ist und diplomatische Vertretungen, wie die des Heiligen Stuhls, vor Rechtsansprüchen schützt.

Diese völkerrechtliche Stellung unterscheidet den Heiligen Stuhl von anderen religiösen Institutionen und gibt ihm die Möglichkeit, unabhängig von geographischen Grenzen zu agieren. In Österreich wird diese Beziehungen durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten betreut, welches die diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl verwaltet. Die österreichische Rechtsordnung respektiert hierbei den besonderen Status, den der Heilige Stuhl im internationalen Kontext innehat.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte