Rechtsverständnis
Empiriker, knüpft im Gegensatz zu Aristoteles nicht an die politische Natur des Menschen an, sondern an der Aspekt der Gefährdung des Menschen auf Grund seiner Natur.
Sagt aber nicht, dass der Mensch von Natur aus böse ist, sondern gefährlich, unberechenbar, riskant!
Das menschliche Handeln ist durch zwei primäre Antriebe geprägt:
- Streben nach Selbsterhaltung
- Verlangen nach Glück
gedachter Naturzustand: ein Zustand radikaler Bedrohtheit des Menschen durch den Menschen. Jeder hat unbeschränkte Freiheit Willkürfreiheit–Jeder hat ein recht auf seine Existenz und auch gegen alles vorgehen, was die Existenz bedroht–jeder hat ein Recht auf alles, so kommt es zur Knappheit der lebensnotwendigen Güter weil alles auch von den andren in den gleichen Maßen zur Befriedung ihrer Bedürfnisse beansprucht werden kannes kommt zu einem Kampf auf Leben und Tod, ein Krieg aller gegen alle und somit wird das Recht auf alles zum Recht auf nichts.
Friedenszustand soll gestiftet werden! Da Mensch gefährlich ist bedarf es der Sicherheit. Dazu braucht es eine Organisation die diese Sicherheit gewährleisten kann, das ist bei Hobbes der Staat. Der Staat hat lediglich die Aufgabe der Sicherstellung der Sicherheit, keine sozialen Ansprüche. Dafür braucht der Staat das Recht.
Recht ist ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Es kann jeden beliebigen Inhalt haben.
Ohne Recht kein Staat ohne Staat keine Sicherheit ohne Sicherheit kein Leben.
Menschenbild
Hobbes ist ein Urvater der modernen Theorien, Aufklärung, Revolutionszeitalter. Er betont die triebhafte Konfliktnatur des Menschen der Mensch bedroht den Menschen, Staat dient zum Schutz vor diesem Konflikt, Triebfeder ist das Streben nach Selbsterhaltung und Glück Selbstinteresse. Der Mensch wird als isoliertes Individuum betrachtet.
Entwicklung im Naturzustand
Gedachter Zustand ohne Staat, Recht, Institutionen, nur Individuum, frei von allen sozialen Bindungen, um die Natur des Menschen festzustellen: Triebhafte Kräfte: Streben nach Glücku. Selbsterhaltung Bedarf an lebensnotwendigen Gütern jeder hat ein Recht auf alles und nichts. Ständiger Bedrohungszustand: Krieg Aller gegen Alle. Vorrangige Funktion der Staatsgewalt: Friedensschaffung und–sicherung, Gewährleistung der Selbsterhaltung der Bürger.
Präventiver Gewaltgebrauch
1588-1679 er geht von der Gefährdung des Menschen durch seine Natur aus, 2 primäre Antriebe: Selbsterhaltung und Glück, alle stehen im Kampf darum gegen alle. Die ständige Ungewissheit einer künftigen Bedrohung fördert aggressives statt defensives Verhalten. Lösung: Gesellschaftsvertrag mit starker Staatsgewalt, Abgabe eines Teiles seiner Freihet zugunsten der vom Staat gewährleisteten Sicherheit.
Hobbes Relevanz in heutigen Friedensdiskussionen
Keiner kann sich dem allgemeinen Krieg entziehen; da man ständigen Angriffen ausgesetzt ist, reicht reine Verteidigung nicht. Es bedarf eines Präventiv-aggressiven Verhaltens zum Überleben. Doktrin der pre-emptive strikes: Terrorrismusbekämpfung, dem Gegner zuvorkommen Schurkenstaaten oder: atomarer Erstschlag so destruktiv, man müsste der Erste sein.
Radikale Gleichheit der Menschen
Naturzustand: Freiheit und Gleichheit aller Menschen sieht man daran, dass niemand dem Zustand der Bedrohung entkommen kann. Kreislauf wachsender Destruktivität kann sich niemand entziehen, es gibt keinen Gewinner, und niemand kann sich entziehen. Nur ein Gesellschaftsvertrag kann den Naturzustand beenden. Gesellschaftsvertrag: die Willkürfreiheit wird wechselseitig eingeschränkt, keine Vorleistungen, da gefährlich.
Totalitäre und liberale Interpretation des Leviathan
Leviathan ist der starke Staat und gleichzeitig das Hauptwerk von Hobbes.
Totalitärer Herrscher
Hauptaufgabe: Friedenssicherung, es bedarf umfassender Gewalt, Bürger müssen ihre Freiheit aufgeben zugunsten der staatlich gewährten Sicherheit. keine Gewaltentrennung, nicht an Gesetze gebunden, princeps legibus solutus, ist nur Gott und seinem Gewissen verbunden. Der Starke Staat sollte dauerhaften Frieden garantieren.
Liberal
Muss das öffentliche Wohl garantieren, es hat 4 Pflichten:
innere Sicherheit
äußere Sicherheit
Bereicherungsrecht der Bürger
dürfen unschädliche Freiheit genießen
Machtfülle muss liberal ausgeübt werden, gewährleistet Selbsterhaltung der Bürger. Staat ist nicht Selbstzweck sondern gewährleistet Freiheit der Bürger.