Der Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern gerichtet ist.
Im Gegensatz zum Hochverrat schwächt der Landesverrat den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten. Die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats dagegen zielt auf den gewaltlosen Umsturz durch Maßnahmen im Innern mit Unterstützung von außen ab.
Klassische Beispiele sind der Versuch eines Staatsstreichs oder der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden. Der Hochverrat ist auch zu unterscheiden vom Verbrechen der Aggression durch Anwendung von Waffengewalt gegen einen Staat durch Personen, die tatsächlich in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Gebiets- und Verfassungshochverrat. Hochverrat ist sowohl gegen den Bund als auch gegen ein Land möglich (§ 242 StGB):
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Nach dem Strafgesetzbuch ist auch der Hochverrat gegen andere Staaten strafbar. Dort ist der Strafrahmen mit sechs Monaten bis fünf Jahren aber geringer als bei hochverräterischen Unternehmen gegen Österreich (§ 316 StGB).
(1) Wer es im Inland unternimmt (§ 242 Abs. 2), mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung eines fremden Staates zu ändern oder ein zu einem fremden Staat gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) § 243 gilt entsprechend.
Ein bekannter historischer Prozess wegen Hochverrat ist der Sozialistenprozess des Jahres 1936. Erst im Jahr 2018 wurden Angehörige des sogenannten Staatenbundes Österreich nach diesem Paragraphen erstmals in der Zweiten Republik angeklagt.