Sie kommt insbesondere dann vor, wenn eine Bank einen Kreditrahmen gewährt, dafür aber pfandrechtliche Sicherheiten möchte. Bei ihr kommt es zur Einverleibung eines Pfandrechts bis zu einem bestimmten Betrag Höchstbetrag. Bis zu diesem Betrag ist damit der Rang „verbraucht“ unabhängig davon, ob tatsächlich eine Forderung bis zum Höchstbetrag besteht. Das Pfandrecht besteht dabei freilich nur bis zur Forderungshöhe, die Hypothek allerdings bis zum Höchstbetrag. Darin zeigt sich auch die möglich Differenz von Pfandrecht und Hypothek. Die Eintragung kostet im Moment 1,2 % des Pfandbetrages.
Die Höchstbetragshypothek schwächt das Spezialitätsprinzip im Pfandrecht insofern ab, als das Pfandrecht nicht zur Sicherung einer bestimmten Forderung eingeräumt wird, sondern das Pfandrecht z. B. auch auf künftige Forderungen eingeräumt werden kann Voraussetzung ist allerdings, dass diese zumindest ausreichend bestimmbar sind z. B. alle Forderungen aus einem bestimmten Rechtsgrund!
Eine Unterart der Höchstbetragshypothek ist die sog. „Kautionshypothek“, wo eine Hypothek für künftige Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungsrechte eingeräumt wird.