Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigen Aufenthalt entgegen der Bedingungen der Aufenthaltserlaubnis und/oder Arbeitserlaubnis, die Gegenstand des nationalen Rechts jeden einzelnen EU-Mitgliedstaats sind.
Oberbegriff(e)
- illegale Beschäftigung
Verwandte(r) Begriff(e)
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „illegale Beschäftigung“ in Art. 2 (d) der Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Arbeitgebersanktions- Richtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.