Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt
Oberbegriff(e)
- illegale Beschäftigung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Arbeitgebersanktion
- Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt
Verwendungshinweis(e)
- Um den Begriff eindeutiger zu definieren, wurde er leicht von der Definition der Arbeitgeber-Sanktions-Richtlinie verändert.
Quelle
- Art. 2 (d) der Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Arbeitgebersanktions- Richtlinie)
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