Im österreichischen Recht ist der Begriff „Imperialismus“ als solcher nicht explizit definiert oder verankert, da es sich dabei um ein historisch-politisches Konzept handelt, das insbesondere im Kontext der internationalen Beziehungen, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft betrachtet wird. Der Ausdruck bezeichnet allgemein eine Politik oder Ideologie, die darauf abzielt, das Territorium, den Einfluss und die Macht eines Staates über andere Länder oder Völker zu erweitern, häufig durch militärische Eroberung, wirtschaftliche Kontrolle oder politische Hegemonie.
Im österreichischen Rechtskontext fehlen konkrete gesetzliche Regelungen oder Paragraphen, die sich direkt mit Imperialismus als rechtlichem Begriff auseinandersetzen. Allerdings sind Aspekte, die mit imperialistischen Praktiken in Verbindung gebracht werden können, wie etwa der Schutz von Souveränität, Menschenrechten und Selbstbestimmung, im österreichischen Recht von Bedeutung. Diese Prinzipien sind in der österreichischen Verfassung sowie in internationalen Abkommen verankert, denen Österreich beigetreten ist, wie z.B. der Charta der Vereinten Nationen und den Menschenrechtsabkommen.
Zusätzlich regelt das österreichische Strafrecht Tatbestände, die mit imperialistischen Methoden vergleichbar sein könnten, insbesondere im Bereich des Völkerstrafrechts. Straftaten wie aggressive Kriegsführung oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch ein imperialistisches Vorgehen begangen werden könnten, sind international geächtet und auch im österreichischen Recht strafbar.
Zusammengefasst existiert der Begriff „Imperialismus“ nicht als eigenständiger Begriff im österreichischen Recht, sondern wird eher im politischen und historischen Diskurs verwendet. Dennoch sind die Grundsätze, die imperialistischen Praktiken entgegenwirken, als Teil der Rechtsordnung präsent, um den internationalen Frieden und die Gerechtigkeit zu wahren.