In dubio mitius ist ein lateinischer Rechtsgrundsatz. Übersetzt bedeutet er ‚im Zweifel das Mildere‘ bzw. ‚im Zweifel das Günstigere‘: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen zugunsten des Beschuldigter Beschuldigten ausgelegt werden.
In dubio mitius konkretisiert die Unschuldsvermutung und ist mit in dubio pro reo verwandt. Das Prinzip war schon Bestandteil in der griechischen wie auch der römischen Rechtsauffassung. Gesichert ist der Gebrauch der Formulierung „in dubio mitius“ jedoch erst später.
Angewandt dient der Grundsatz unter anderem der Auslegung von völkerrecht lichen Verträgen über das Austauschverhältnis der Leistungspflichten. Dabei wird vermutet, dass es der Wille aller Vertragsparteien ist, den Vertrag möglichst ”souveränitätsschonend” auszulegen.
In der Strafrecht sordnung ist unter lex mitius auch § 61 Strafgesetzbuch StGB als Ergänzung zu § 1 StGB zu verstehen: Die sonst vermiedene Rückwirkung von Strafgesetzen wird angewendet, wenn das nach der Tat beschlossene, neue Gesetz für den Beschuldigten günstiger ist.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_mitius 09.12.2014
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