Der Begriff „in extenso“ wird im österreichischen Recht im Allgemeinen verwendet, um die vollständige und umfassende Wiedergabe eines Textes oder Dokuments zu beschreiben. Im rechtlichen Kontext bedeutet es, dass ein Gesetzestext, Vertrag, Urteil oder ein anderer rechtlicher Text vollständig zitiert bzw. wiedergegeben wird, ohne Kürzungen oder Auslassungen. Dieser Ausdruck wird oft verwendet, um sicherzustellen, dass alle Details und wörtlichen Ausdrücke eines Textes berücksichtigt werden, was in juristischen Streitigkeiten oder bei der Auslegung von Gesetzen wichtig ist.
Im österreichischen Recht wird dieser Begriff nicht spezifisch durch Paragraphen geregelt, da er eher eine juristische Praxis oder einen stilistischen Ausdruck darstellt, der in der rechtlichen Dokumentation und Argumentation zur Anwendung kommt. Es ist wichtig in der juristischen Praxis, um genaue und rechtssichere Interpretationen und Verwendungen rechtlicher Dokumente zu gewährleisten.
Sollte ein Gesetzestext, wie etwa ein Urteil im Rahmen eines Schriftsatzes oder einer juristischen Argumentation „in extenso“ zitiert werden, so dient das häufig dazu, dass alle Parteien und Instanzen einen einheitlichen und unverfälschten Einblick in den ursprünglichen Wortlaut erhalten. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn bestimmte Formulierungen oder Begriffe von wesentlicher Bedeutung für die Argumentation oder die Entscheidung in einer Rechtssache sind.
Zusammengefasst bezeichnet „in extenso“ im österreichischen Recht die vollumfängliche Wiedergabe von rechtlichen Texten. Es findet keine spezifische Regelung in Form von Paragraphen, sondern handelt sich um eine bewährte Praxis zur Sicherung der Vollständigkeit und Genauigkeit in der Rechtsanwendung und -auslegung.