Incoterms (englisch International Commercial Terms; deutsch ‚Internationale Handelsklauseln‘) sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.
Einzelheiten
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert. Hierdurch werden die ursprünglich 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf 11 Klauseln bei den Incoterms 2010 reduziert, wovon 7 multimodal und 4 nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar sind.
Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand sowie die umsatzsteuerliche Verschaffung der Verfügungsmacht werden über sie nicht geregelt.
Die Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung wird ebenfalls hauptsächlich nicht durch die Incoterms geregelt. Eine Ausnahme besteht nur bei den Incoterms CIF und CIP. Werden diese Klauseln angewandt, muss der Verkäufer eine zusätzliche Transportversicherung gemäß der entsprechenden Klausel abschließen.
Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Käufer und Verkäufer in den Vertrag einbezogen werden. Zum Beispiel muss im Vertrag erwähnt sein „CIP gemäß INCOTERMS 2010“, wobei 2010 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms vor. Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig.
Jeder Incoterm benötigt zudem eine Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafenrevier) sein kann. Im zweiten Fall wird die exakte Adresse ggf. kurz vor Ankunft ermittelt, beispielsweise im Überseehandel (siehe dazu auch ARAG). Die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) bietet hierfür eine Liste an, um zu bestimmen, welche Destinationen für welches Incoterm geeignet sind.
Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Import ermittelt.
Es ist trotz der „INCOTERMS 2010“ auch möglich, Verträge zwischen individuellen Kaufleuten unter Einbeziehung älterer Incoterms, z. B. „EXW Hamburg gemäß INCOTERMS 1980“ abzuschließen. Dieses geschieht zuweilen zwischen langjährigen Vertragspartnern mit einer etablierten und daher unveränderten Handhabung ihrer Im- und Exporte.
Zusammenfassende Neuerungen der Incoterms 2010
- Nutzung nicht nur international, sondern auch national
- Reduzierung der Klauseln von 13 auf 11 (die maritimen Klauseln DAF, DES, DEQ, DDU wurden entfernt; die allgemeinen Klauseln DAT, DAP neu hinzugefügt)
- Gliederung der Incoterms in:
-
- Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
-
- DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA
- Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
- Zoll
- FAS, FOB, CFR, CIF
- Die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit zur Auswahl der jeweils passenden Incoterms wurde durch die jeder Klausel seit 2010 vorangestellten Guidance Notes erleichtert.
- Der Übergang der Gefahr (Gefahrtragung) erfolgt nun bei FOB und CFR, sobald sich die Güter an Bord des Schiffes befinden.
Incoterm-Codes 2010
Die Einteilung erfolgt in vier Gruppen:
- Gruppe E – Abholklausel (EXW)
- Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
- Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT, CIP)
- Gruppe D – Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP)
Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahrübergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.
Des Weiteren werden aus diesen vier Gruppen nochmals zwei Gruppen zusammengefasst. Die erste Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP). Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).
Code | Bedeutung | anzugebender Ort |
---|---|---|
EXW | ab Werk (engl.: EX Works) | Standort des Werks |
FCA | frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) | Standort des vereinbarten Frachtführers |
FAS | frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship) | vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen) |
FOB | frei an Bord (engl.: Free On Board) | vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen) |
CFR | Kosten und Fracht (engl.: Cost And FReight) | vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen) |
CIF | Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) | Gefahrübergang am Verschiffungshafen, Kostenübergang ab Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen) |
DAT | geliefert Terminal (engl.: Delivered At Terminal) | vereinbartes Terminal |
DAP | geliefert benannter Ort (engl.: Delivered At Place) | vereinbarter Lieferort im Einfuhrland |
CPT | Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) | vereinbarter Bestimmungsort |
CIP | Fracht und Versicherung bezahlt (engl.: Carriage Insurance Paid) | vereinbarter Bestimmungsort |
DDP | geliefert Zoll bezahlt (engl.: Delivered Duty Paid) | vereinbarter Lieferort im Einfuhrland |
Pflichten des Verkäufers (Versenders) nach den Incoterms 2010
Verladung auf Transportmittel | Export-Zollanmeldung | Transport zum Exporthafen | Entladen des Lkw im Exporthafen | Ladegebühren im Exporthafen | Transport zum Importhafen | Entladegebühren im Importhafen | Verladen auf Lkw im Importhafen | Transport zum Zielort | Entladegebühren am Zielort | Einfuhr-Verzollung | Einfuhr-Versteuerung | Versicherung | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
EXW | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FCA | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FAS | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FOB | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
CFR | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
CIF | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
DAT | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
DAP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
CPT | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
CIP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Ja |
DDP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
Incoterm-Codes 2000
Code | Bedeutung | anzugebender Ort |
---|---|---|
EXW | ab Werk (engl.: EX Works) | Standort des Werks |
FCA | Frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) | Standort des vereinbarten Frachtführers |
FAS | frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship), nur für Schiffstransporte | vereinbarter Verladehafen |
FOB | frei an Bord (engl.: Free On Board) | vereinbarter Verladehafen |
CFR | Kosten und Fracht (engl.: Cost And FReight), nur für Schiffstransporte | vereinbarter Bestimmungshafen |
CIF | Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) | vereinbarter Bestimmungshafen (nur für Seefracht empfohlen) |
CPT | Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) | vereinbarter Bestimmungsort |
CIP | Fracht und Versicherung bezahlt bis (engl.: Carriage Insurance Paid) | vereinbarter Bestimmungsort |
DAF | frei Grenze (engl.: Delivered At Frontier) | vereinbarter Lieferort an der Grenze |
DES | frei ab Schiff (engl.: Delivered Ex Ship), nur für Schiffstransporte | vereinbarter Bestimmungshafen |
DEQ | frei ab Kai (engl.: Delivered Ex Quay), nur für Schiffstransporte | vereinbarter Bestimmungshafen inkl. Entladung |
DDU | frei unverzollt (engl.: Delivered Duty Unpaid) | vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland |
DDP | frei verzollt (engl.: Delivered Duty Paid) | vereinbarter Lieferort im Einfuhrland |
Marke und Lizenzierung
Incoterms ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC, die in Europa sowohl als Wortmarke als auch als Bildmarke geschützt ist. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Markenrechte durch den ICC e. V., Internationale Handelskammer in Berlin, wahrgenommen. Weiterbildungshäuser und Trainer unterliegen dem ICC e. V. gegenüber einer Lizenzierungspflicht.
Literatur
- Adolf Baumbach (Begr.), Klaus J. Hopt, Christoph Kumpan, Hanno Merkt, Markus Roth: Handelsgesetzbuch. Mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht). 37. Auflage. C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-67985-8 (Erläuterung u. a. der Incoterms 2010).
- ICC Deutschland Internationale Handelskammer: Incoterms 2010. English (original text) / German (translation); Die Regeln der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln. ICC Deutschland, Berlin 2010, ISBN 978-3-929621-71-6.
- Christoph von Bernstorff: Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC). Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk. Bundesanzeiger-Verlag, Köln 2010, ISBN 978-3-89817-889-1.
- Günter Weick: Incoterms 2010 – Ein Beispiel für die „neue lex mercatoria“. In: Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS). Nr. 10, 2012, S. 584–592 (PDF).
- Claudia Zwilling-Pinna: Update wichtiger Handelsklauseln. Neufassung der Incoterms ab 2011. In: Betriebs-Berater. Nr. 49, 2010, S. 2980.
Weblinks
- Kurzerklärung der ICC Incoterms auf den Seiten der ICC Deutschland
- Fachinformationen der deutschen Transportversicherer
- Merkblatt zu Zollanmeldungen 2011 (ehemals MB zum Einheitspapier; zum Fuß der Seite scrollen; mit Erläuterungen PDF, 2 MB)
Einzelnachweise
- Anpassung in den Jahren: 1953, 1967, 1976, 1980, 1990, 2000 und 2010.
- International Chamber of Commerce Deutschland (Memento des Originals vom 7. Oktober 2011 im Internet Archive)
- Übersicht über die neuen Klauseln und deren Änderungen gegenüber den Incoterms 2000 auf den Seiten der IHK Stuttgart.
- Städteliste der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) zur korrekten Incotermbestimmung.
- Die Guidance Notes sind nicht Teil der Incoterm selbst, sondern dienen nur der Auswahl und Interpretation.
- Das bisherige Gedankenmodell, dass die Gefahrtragung übergeht, sobald die Ware die Schiffsreling überschritten hat, soll offensichtlich ersetzt werden.
- In der Vergangenheit wurden von der Praxis die Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschifffahrtstransport verwendet werden sollten, auch für den Luft- und Landtransport verwendet.
- Die DAP-Klausel ersetzt die bisherige DDU-Klausel.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms 03.12.2018
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