Das Individualarbeitsrecht in Österreich bezieht sich auf jene Rechtsvorschriften, die das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Es beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten, die sich aus einem individuellen Arbeitsverhältnis ergeben. Dieses Rechtsgebiet ist ein Bestandteil des Arbeitsrechts, das sowohl kollektive als auch individuelle Regelungen umfasst.
Im österreichischen Kontext bezieht sich das Individualarbeitsrecht zumeist auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Das ABGB legt in den §§ 1151 ff. die Grundlagen des Dienstvertrags fest, welcher zu den wichtigsten Bestandteilen des individuellen Arbeitsrechts gehört. Hier wird definiert, dass ein Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet ist.
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ist insbesondere für die Regelung der Arbeitszeit von Bedeutung. Es legt fest, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer pro Tag oder Woche arbeiten darf, regelt Pausenzeiten und Ruhezeiten und enthält Bestimmungen zu Überstunden. Die Details zu Arbeitszeitregelungen finden sich in den §§ 3 ff. AZG.
Das Urlaubsgesetz regelt den Erholungsanspruch von Arbeitnehmern. Es bestimmt, dass Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, sodass sie sich erholen können. Die wichtigsten Bestimmungen dazu stehen in den §§ 2 ff. des Urlaubsgesetzes.
Das Angestelltengesetz ist vor allem für Arbeitnehmer in kaufmännischen Positionen oder vergleichbaren Berufen von Bedeutung. Es regelt spezielle Aspekte des Arbeitsverhältnisses für Angestellte, wie Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) enthält diverse Bestimmungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen an geänderte rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Besonders hervorzuheben sind hier Regelungen zu Teilzeitbeschäftigung und Elternkarenz.
Das Individualarbeitsrecht sorgt dafür, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt werden und bietet gleichzeitig einen Rahmen, innerhalb dessen Arbeitgeber ihre Erwartungen und Anforderungen an Arbeitnehmer klar definieren können. Es schafft damit eine Balance zwischen den Interessen beider Parteien und bietet Rechtsgrundlagen für die Lösung etwaiger Streitigkeiten im Rahmen des individuellen Arbeitsverhältnisses.