Der Begriff „Industrielle Revolution“ ist kein juristischer Begriff im österreichischen Recht. Er bezieht sich historisch und ökonomisch auf tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen durch technische Innovationen und industrielle Entwicklungen, die im 18. und 19. Jahrhundert stattfanden. Im Kontext des österreichischen Rechts gibt es keine spezifischen Gesetzestexte oder Paragraphen, die die Industrielle Revolution als juristischen Begriff definieren oder behandeln.
Allerdings kann man die Auswirkungen der Industriellen Revolution auf das Rechtssystem und die Gesetzgebung betrachten. Die Industrielle Revolution führte zu bedeutenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, die wiederum Anpassungen in der Gesetzgebung erforderten. Dies betraf insbesondere Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsgesetzgebung. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und Missständen zu begegnen, wurden im Laufe der Zeit arbeitsrechtliche Regelungen eingeführt, wie etwa zum Arbeitnehmerschutz oder zur Arbeitszeitregelung. Diese Entwicklungen sind im Arbeitsruhegesetz (ARG) und anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu finden.
Zum Beispiel enthalten das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) Vorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmer und humane Arbeitsbedingungen sicherstellen sollen. Ein erheblicher Teil dieser Regelungen hat seine Wurzeln in den sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen, die durch die Industrielle Revolution ausgelöst wurden. Die Einführung der Sozialversicherungssysteme, wie in den entsprechenden Sozialversicherungsgesetzen geregelt, war ebenfalls eine Reaktion auf die sozialen Bedürfnisse, die durch die Umstellung von agrarischen zu industriellen Gesellschaftsformen entstanden sind.
Insgesamt ist die Industrielle Revolution als historisches Phänomen verantwortlich für viele Aspekte der modernen Gesetzgebung, aber als Begriff an sich hat sie keine konkrete rechtliche Definition oder Verankerung im österreichischen Rechtssystem.