Im österreichischen Recht ist „Inflation“ kein juristischer Fachbegriff, sondern ein wirtschaftlicher Begriff, der sich auf den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum bezieht, was zu einem Rückgang der Kaufkraft des Geldes führt. Während in spezifischen Gesetzen der Begriff selbst möglicherweise nicht ausdrücklich definiert ist, sind seine Auswirkungen und der Umgang damit in verschiedenen rechtlichen Kontexten relevant.
Eine wesentliche Verbindung zwischen Inflation und dem österreichischen Recht besteht im Bereich des Sozialversicherungsrechts und in Bezug auf die Anpassung von Verträgen. Zum Beispiel sieht das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Mechanismen zur Anpassung von Renten und anderen sozialen Leistungen vor, um die Kaufkraft der Empfänger angesichts der Inflation zu erhalten. Diese Anpassungen basieren auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), der die Preisveränderungen misst und vom Österreichischen Statistischen Zentralamt erfasst wird.
In zivilrechtlichen Verträgen kann die Inflation ebenfalls eine Rolle spielen. Bei langfristigen Verträgen ist es üblich, Klauseln zur Wertsicherung aufzunehmen, die Zahlungen an den Verbraucherpreisindex knüpfen, um die realen Werte konstanter Leistungen zu sichern. Solche Wertsicherungsklauseln sind in Paragraph 934 ABGB zu berücksichtigen, betreffend die Sittenwidrigkeit und das Äquivalenzprinzip, sofern sie zu einer unbilligen Belastung einer Vertragspartei führen.
Des Weiteren befasst sich das Mietrecht insbesondere mit der Erhöhung der Mieten, die häufig an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Solche Indexklauseln ermöglichen es, die Miete im Einklang mit der Inflation anzupassen, um die Erhaltung des realen Werts der Mieteinnahmen sicherzustellen.
Insgesamt reguliert das österreichische Recht somit verschiedene Aspekte, die durch die Inflation beeinflusst werden könnten, was sowohl auf der Ebene staatlicher Sozialleistungen als auch im privaten Vertragsverhältnis Bedeutung hat. Es gibt jedoch keinen spezifischen Paragraphen, der sich ausschließlich der Definition oder einem umfassenden rechtlichen Umgang mit dem wirtschaftlichen Phänomen der Inflation widmet.