Alle wirtschaftlichen Aktivitäten von Arbeitnehmern und Wirtschaftseinheiten, die rechtlich oder in der Praxis nicht oder nicht ausreichend durch formale Vereinbarungen abgedeckt sind.
Synonym(e)
- Schattenwirtschaft
- Schwarzarbeit
- Schwarzmarkt
Verwandte(r) Begriff(e)
- informelle Beschäftigung
- informeller Sektor
Verwendungshinweis(e)
- Aktivitäten innerhalb der informellen Wirtschaft, die nicht gesetzlich abgedeckt sind, bedeutet, dass sie sich außerhalb des rechtlichen Zugriffs bewegen; oder sie sind in der Praxis nicht abgedeckt, bedeutet, dass sie, obwohl sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen, das Recht nicht angewandt oder durchgesetzt wird oder dass das Recht nicht ermutigt, das Gesetz zu befolgen, da es ungeeignet oder belastend ist oder überzogene Kosten verursacht.
- Dies bezieht sich auch auf Drittstaatsangehörige.
Quelle
- Para. 3 of ILO Resolution concerning Decent Work and the Informal Economy, 2002 (nicht auf Deutsch verfügbar)
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