Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie)

Die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (als inoffizielle Kurztitel werden Urheberrechtsrichtlinie (UrhRil), InformationsgesellschaftsrichtlinieInformationsrichtlinieInfo-RichtlinieMultimedia-Richtlinie oder Harmonisierungsrichtlinie verwendet; im Englischen European Union Copyright Directive (EUCD), Information Society Directive oder InfoSoc Directive; davon abgeleitet deutsch auch InfoSoc-Richtlinie) setzt den WIPO-Urheberrechtsvertrag auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft um. Sie kann als europäische Entsprechung zum US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gesehen werden.

EUCD und Open Source

Die Urheberrechtsrichtlinie hat auch einen Einfluss im Bereich der Open Source bzw. freien Software. Durch den Schutz der Urheberrechte einerseits werden nun teilweise die Nutzungsrechte eingeschränkt, so dass es zu Konflikten kommen kann, die die Veröffentlichung insbesondere von Programmbibliotheken beeinträchtigt. Beispielsweise würde die Nutzung von DVD-Abspielsoftware in manchen Fällen illegal werden.

Rechtsprechung

Im Juni 2014 entschied der EuGH, dass Streaming von der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei, denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien „vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens“. Das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials im Webbrowser oder über einen Streaming-Client stellt demnach keinen Rechtsverstoß dar.[1]

Weblinks

Literatur

  • Frank Bayreuther: Beschränkungen des Urheberrechts nach der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 2001, S. 828 ff.
  • Richard Brunner: Urheber- und leistungsschutzrechtliche Probleme der Musikdistribution im Internet – unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie 2001/29/EG und ihrer Umsetzung in deutsches Recht. Tenea, Berlin 2004; zugleich Dissertation, Universität Augsburg, 2004.
  • Michael Lehmann: Die IT-relevante Umsetzung der Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. In: Computer und Recht (CR) 2003, S. 553-557.
  • Jörg Reinbothe: Die EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Internationaler Teil (GRURInt) 2001, S. 733 ff.
  • Martin Schippan: Urheberrecht goes digital – Die Verabschiedung der “Multimedia-Richtlinie 2001/29/EG. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2001, S. 2682-2683.
  • Martin Schippan: Harmonisierung oder Wahrung der nationalen Kulturhoheit? – Die wundersame Vermehrung der Schrankenbestimmungen in Art. 5 der „Multimedia-Richtlinie“. In: ZUM 2001, S. 116 ff.
  • Gerald Spindler: Europäisches Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 2002, S. 105 ff.

Quellen & Einzelnachweise

  1. EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt, heise.de vom 6. Juni 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014.

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2001/29/EG_(Urheberrechtsrichtlinie) 04.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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