Iniuria

Die iniuria bezeichnet im Rechtswesen im antiken Rom römischen Rechtswesen das Unrecht, welches durch ein Delikt in Form einer schuldhaften Tathandlung einem anderen zugefügt wird. Als das Gegenteil einer rechtmäßigen Handlung ‘ius”, wird durch die rechtswidrige Tat ”iniuria” ein Rechtsgut verletzt. Der Generaltatbestand findet sich im Zwölftafelgesetz, das unter dem Schadensersatzrecht die Rechtsfolgen aufführt, welche insbesondere eine vorsätzliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sanktioniert.

Vorklassisches Recht

Die Tatbestände, welche das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verletzen, umfassen zum einen den schweren, dauerhaft bleibenden Körperschaden. Diese Tat wird, wenn kein anderer Vergleich zustande kommt, mit der Talion geahndet. Zum anderen sind einfache, nicht dauerhaft bleibende Körperschäden, mit einem festen Bußgeldsatz taxiert.

Klassisches und spätklassisches Recht

Neben den Körperverletzungsdelikten werden unter der ”iniuria” nun auch solche Delikte subsumiert, die einen rechtswidrigen, persönlichkeitsverletzenden Angriff auf die Ehre oder die Integrität einer Person darstellen. Hierzu wird die Beleidigung, die Verleumdung und die üble Nachrede, aber auch das unsittliche Nachstellen gezählt.

Die Weiterentwicklung des Römisches Recht römischen Rechts hat die archaische Talion als Rechtsfolge ausgeschlossen. Der zur Sühne der Tat bestimmte Bußgeldsatz ist nun an dem Einzelfall orientiert und wird vom Gerichtsmagistraten nach seinem Ermessen festgesetzt.

Das Privatklagedelikt wird vom Geschädigten durch die ”actio iniuriarum” betrieben.

Literatur

  •  Max Kaser: ”Das Römische Privatrecht.” 2. Auflage. C.H. Beck, München/ Würzburg 1971, ISBN 3-406 01406-2, § 41, S. 155–156, § 145, S. 623 625.
  •  Max Kaser: ”Römische Rechtsgeschichte”. 2. neubearbeitete Auflage. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, ISBN 3-525-18102-7, § 13, S. 59 63, § 15, S. 66 73.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Iniuria 10.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

schwarz-schoenherr-rechtsanwaelte
markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter