Inländerdiskriminierung ist ein Begriff, der im österreichischen Recht selbst nicht ausdrücklich verankert ist, jedoch in der Diskussion über Gleichbehandlung und Diskriminierung eine Rolle spielt. Es wird dabei auf eine Konstellation verwiesen, in der österreichische Staatsbürger im Verhältnis zu EU-Ausländern oder anderen Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden. Der Begriff kann in unterschiedlichen Rechtsbereichen relevant sein, darunter Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.
Im österreichischen Kontext ist der Grundsatz der Gleichbehandlung in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen verankert. Eine zentrale Norm ist Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), der das allgemeine Gleichheitsgebot festsetzt. Er verpflichtet den Staat, Diskriminierungen zu verhindern und Gleichheit vor dem Gesetz zu gewährleisten. Unterschiedliche Behandlung von Inländern und Ausländern könnte dann problematisch sein, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung fehlt.
Zusätzlich regelt das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) spezifische Aspekte der Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung und des Berufs. Das GlBG zielt darauf ab, direkte oder indirekte Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts zu verhindern. Während das GlBG konkret den Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz und im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betrifft, ist es insofern relevant, als es den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung in Österreich unterstützt.
In Fällen, in denen österreichische Staatsbürger gegenüber EU-Ausländern nur deswegen benachteiligt werden, weil sie Inländer sind, könnte dies potenziell eine Form der Inländerdiskriminierung darstellen. Die rechtliche Herausforderung besteht häufig darin, zwischen berechtigter Unterscheidung und ungerechtfertigter Diskriminierung zu differenzieren. Ein Beispiel könnte Weisen der steuerlichen Behandlung oder Zugang zu sozialen Leistungen sein, wo oft geprüft wird, ob eine unterschiedliche Behandlung einen sachlichen Grund hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während der Begriff „Inländerdiskriminierung“ nicht in österreichischen Gesetzen explizit definiert ist, das Konzept in Diskussionen über Gleichbehandlung und Antidiskriminierungsrecht dennoch eine Rolle spielt. Inländerdiskriminierung wäre ein Thema, wenn gesetzliche oder tatsächliche Regelungen österreichische Staatsbürger benachteiligen, ohne dass dafür eine hinreichende rechtliche oder sachliche Rechtfertigung gegeben ist.