Insolvenzgläubiger

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Insolvenzgläubiger“ jene Gläubiger, denen eine Forderung gegen einen Schuldner zusteht, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um am Verteilungsverfahren teilzunehmen.

Laut österreichischer Insolvenzordnung (IO) ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Gläubigern zentral. Insolvenzgläubiger sind gemäß § 51 IO jene Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bestehende Forderung gegen den Schuldner haben. Diese Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, wie etwa durch Verträge, Schäden oder ungerechtfertigte Bereicherung.

Die Insolvenzgläubiger nehmen an der sogenannten Insolvenzquote teil. Diese Quote bestimmt, wie viel Prozent ihrer ursprünglichen Forderungen sie aus der Masse zurückerhalten. Die Verteilung der verfügbaren Mittel erfolgt nach dem Gleichbehandlungsprinzip (par conditio creditorum), das bedeutet, dass alle Insolvenzgläubiger grundsätzlich gleich behandelt werden, außer das Gesetz bestimmt eine abweichende Behandlung.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Forderungsanmeldung, welche innerhalb einer bestimmten Frist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (§ 102 IO). Versäumt ein Gläubiger diese Frist, kann er seine Forderung allenfalls noch nachträglich anmelden, trägt aber die Kosten dafür selbst und hat keinen Anspruch auf Nachholung versäumter Ausschüttungen.

Zusätzlich gibt es sogenannte nachrangige Insolvenzforderungen, die nur nachrangig gegenüber den normalen Insolvenzgläubigern befriedigt werden (§ 57 IO), sowie privilegierte Forderungen wie Masseforderungen, die vorab aus der Insolvenzmasse gedeckt werden, bevor die Insolvenzgläubiger befriedigt werden (§ 47 IO).

Insgesamt steht den Insolvenzgläubigern eine strukturierte Möglichkeit zur Verfügung, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu versuchen, einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten, aber sie müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte