Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Insolvenzgläubiger“ jene Gläubiger, denen eine Forderung gegen einen Schuldner zusteht, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um am Verteilungsverfahren teilzunehmen.
Laut österreichischer Insolvenzordnung (IO) ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Gläubigern zentral. Insolvenzgläubiger sind gemäß § 51 IO jene Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bestehende Forderung gegen den Schuldner haben. Diese Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, wie etwa durch Verträge, Schäden oder ungerechtfertigte Bereicherung.
Die Insolvenzgläubiger nehmen an der sogenannten Insolvenzquote teil. Diese Quote bestimmt, wie viel Prozent ihrer ursprünglichen Forderungen sie aus der Masse zurückerhalten. Die Verteilung der verfügbaren Mittel erfolgt nach dem Gleichbehandlungsprinzip (par conditio creditorum), das bedeutet, dass alle Insolvenzgläubiger grundsätzlich gleich behandelt werden, außer das Gesetz bestimmt eine abweichende Behandlung.
Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Forderungsanmeldung, welche innerhalb einer bestimmten Frist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (§ 102 IO). Versäumt ein Gläubiger diese Frist, kann er seine Forderung allenfalls noch nachträglich anmelden, trägt aber die Kosten dafür selbst und hat keinen Anspruch auf Nachholung versäumter Ausschüttungen.
Zusätzlich gibt es sogenannte nachrangige Insolvenzforderungen, die nur nachrangig gegenüber den normalen Insolvenzgläubigern befriedigt werden (§ 57 IO), sowie privilegierte Forderungen wie Masseforderungen, die vorab aus der Insolvenzmasse gedeckt werden, bevor die Insolvenzgläubiger befriedigt werden (§ 47 IO).
Insgesamt steht den Insolvenzgläubigern eine strukturierte Möglichkeit zur Verfügung, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu versuchen, einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten, aber sie müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten.