Im österreichischen Insolvenzrecht ist der Insolvenzplan ein zentraler Bestandteil der Sanierungsverfahren. Er bietet dem Schuldner die Möglichkeit, ein konkretes Konzept zur Regelung seiner finanziellen Verhältnisse vorzulegen, um durch eine teilweise Schuldenreduktion und einen abgestimmten Zahlungsplan die vollständige Abwicklung seiner Verpflichtungen zu vermeiden. Der Insolvenzplan ist im Wesentlichen in den §§ 140 bis 157 der Insolvenzordnung (IO) geregelt.
Der Insolvenzplan verfolgt das Ziel, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu finden, die eine zumindest teilweise Befriedigung der Gläubigerinteressen gewährleistet, während der Schuldner die Möglichkeit erhält, sein Unternehmen oder seine wirtschaftliche Tätigkeit fortzusetzen. Der Plan beinhaltet Regelungen über die zukünftige Behandlung von Forderungen, unter Umständen auch über Kapitalmaßnahmen und strukturelle Änderungen des Unternehmens.
Ein Insolvenzplan kann sowohl in Eigenverwaltung durch den Schuldner als auch durch den Insolvenzverwalter ausgearbeitet werden. Voraussetzung für die Annahme des Insolvenzplans ist, dass die Gläubiger in Gruppen eingeteilt werden und jede Gruppe dem Plan mehrheitlich zustimmt. Zudem bedarf es einer gerichtlichen Bestätigung, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Das Gericht prüft hierbei vor allem die gesetzliche Konformität des Plans sowie seine Durchführbarkeit.
Wesentlich für den Erfolg eines Insolvenzplans ist die umfassende und transparente Information der Gläubiger über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Plan muss das Vertrauen der Gläubiger gewinnen, dass die angebotene Lösung auch tatsächlich umsetzbar ist.
Ein weiterer Aspekt des Insolvenzplans ist, dass durch dessen Bestätigung der Schuldner von restlichen Verbindlichkeiten befreit werden kann, wodurch ihm ein wirtschaftlicher Neustart ermöglicht wird. Allerdings besteht auch die Möglichkeit einer späteren Wiedereinsetzung, sofern wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt werden.
Zusammenfassend stellt der Insolvenzplan eine flexible und individuell anzupassende Möglichkeit dar, eine wirtschaftliche Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erlangen, was sowohl im Interesse des Schuldners als auch der Gläubiger liegt.