Insolvenzquote

Im österreichischen Insolvenzrecht bezeichnet der Begriff „Insolvenzquote“ den Prozentsatz, den die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von ihren Forderungen erhalten. Die Insolvenzquote ergibt sich aus der Relation der im Verfahren erzielten Insolvenzmasse zu den gesamten Forderungen der Gläubiger.

Gemäß der Insolvenzordnung (IO) wird das Insolvenzverfahren in Österreich darauf ausgerichtet, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Die Insolvenzmasse ist die Summe sämtlicher Vermögenswerte des Schuldners, die zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung steht. Nach Deckung der Verfahrenskosten und gegebenenfalls weiterer bevorrechtigter Forderungen (sie haben Vorrang aufgrund besonderer rechtlicher Bestimmungen) wird die verbleibende Masse gleichmäßig auf die Gläubiger aufgeteilt.

Eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Insolvenzquote spielt der § 129 IO, der die Rangordnung der Forderungen festlegt. Forderungen, die nicht privilegiert sind, werden im sogenannten Konkursverfahren durch die sogenannte „teilbare Quote“ berücksichtigt. Diese Quote beschreibt den Anteil der Insolvenzmasse, der nach Berücksichtigung aller bevorrechtigten Verbindlichkeiten auf die normalen Insolvenzforderungen angewendet wird.

In eigentlichen Konkursverfahren ist die Faustregel, dass die Insolvenzquote häufig gering ausfällt, da nach Abzug der Masseforderungen und besicherten Forderungen oft nur noch ein kleiner Anteil zur Befriedigung der restlichen Gläubiger zur Verfügung steht.

Bei einem Sanierungsverfahren nach § 167 IO kann hingegen die Quote von vornherein festgelegt werden. Ein erfolgreicher Sanierungsplan wird in der Regel durch eine bestimmte Sanierungsquote erreicht, die angibt, wieviel Prozent ihrer Forderungen die Gläubiger akzeptieren, um den Schuldner zu sanieren. Diese Quote muss bei einem Sanierungsplan mindestens 20% und bei einem Zahlungsfristplan mindestens 30% betragen. Dabei müssen die Gläubiger dieser Quote im Rahmen einer Gläubigerversammlung zustimmen.

Zusammenfassend spiegelt die Insolvenzquote wider, in welchem Umfang Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Ersatz für offene Forderungen erhalten können. Die genaue Höhe ist abhängig von der verfügbaren Masse und den gesetzlich vorgesehenen Rangfolgen der Forderungen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte