Der Insolvenzverwalter wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.
Das Verfahren heißt Insolvenzverfahren, welches sich wiederum in das Sanierungsverfahren und das Konkursverfahren unterteilt. Im Sanierungsverfahren heißt der ”Insolvenzverwalter” Sanierungsverwalter und im Konkursverfahren Masseverwalter. Er wird vom Konkursgericht aus einer geführten Datenbank Insolvenzverwalterliste bestellt. Ihm obliegt die praktische Durchführung des Konkursverfahrens. Er verwaltet und vertritt das Vermögen des Gemeinschuldners, prüft die angemeldeten Forderungen und legt dem Konkursgericht Bericht darüber. Bei der Tagsatzung Prüfungstagsatzung, wo die angemeldeten Konkursforderungen geprüft werden, anerkennt oder bestreitet der Masseverwalter diese.
Weblinks
- http://www.edikte.justiz.gv.at Insolvenzedikte in Österreich
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverwalter#.C3.96sterreich 06.11.2014
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