Entwicklung
Der Reichsrat entstand bei der oktroyierten Märzverfassung des Kaisers. Die Mitglieder wurden vom Kaiser ernannt und war ein reines Beratungsorgan, die Gutachten waren nicht bindend. Im Jahr 1860, beim Oktoberdiplom, wurde der Reichsrat umgestaltet. Nun konnten auch die Landtage den Reichsrat nominieren.
Durch den Ausgleich 1867 erlangte der Reichsrat an Bedeutung. Durch das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit konnten Minister für Pflichtverletzungen vom Reichsrat zur Rechenschaft gezogen werden und er entscheidet über die Verfassung. In Cisleithanien war der Reichsrat in das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus untergliedert. Das Abgeordnetenhaus wurde von den Landtagen beschickt, das Herrenhaus durch den Kaiser.
Während des 2. Weltkrieges wurde der Reichsrat vorübergehend abgeschafft bis 1917. 1918 setzte sich die provisorische Nationalversammlung aus den ehemaligen deutschen Abgeordneten des Reichsrates zusammen. 1920 kam es zum Parlament Nationalrat.