Im EU-Kontext, ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Zuwanderer und aller in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen Personen.
Unterbegriff(e)
- Europäische Webseite für Integration
- Gemeinsame Grundprinzipien
- Handbuch für Integration
- Nationale Kontaktstellen für Integration
Verwandte(r) Begriff(e)
- Anpassung
- Aufnahmegesellschaft
- Reintegration
Verwendungshinweis(e)
- Art.79 (4) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt die rechtliche Basis für die Unionsaktivitäten im Bereich der Integration dar. Die Förderung der Grundrechte, die Nichtdiskriminierung und die Chancengleichheit für alle sind die wichtigsten Integrationsthemen.
- Auf der Ebene der EU wird die Integrationspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Grundprinzipien entwickelt (aus ihnen stammt die oben genannte weite Definition).
- Weitere Informationen siehe auf der Europäischen Webseite für Integration (http://ec.europa.eu/ewsi/en/mandate.cfm).
Quelle
- Aktion 1, Sektion 2 der Mitteilung der Kommission über eine Gemeinsame Integrationsagenda, KOM (2005) 389 endg.
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.