Im österreichischen Recht ist der Begriff „Integritätsinteresse“ nicht explizit als solcher verankert, wird aber in der Praxis und Lehre verwendet, um die Wertschätzung und den Schutz der physischen und psychischen Integrität einer Person zu beschreiben. Dieses Interesse ist eng mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen verbunden, die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert sind.
Grundsätzlich unterliegt das Integritätsinteresse im österreichischen Recht dem Schutz vor physischen und psychischen Beeinträchtigungen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Schadenersatzregelungen von Bedeutung. Nach § 1325 ABGB schuldet der Schädiger nicht nur für körperliche Verletzungen, sondern auch für die verursachten Schmerzen und den Verdienstentgang Schadenersatz. Dies reflektiert das Interesse einer Person an ihrer körperlichen Unversehrtheit.
Darüber hinaus lässt sich das Integritätsinteresse auch im Kontext des Schutzes der Persönlichkeit und des Privatlebens verorten. Nach § 16 ABGB hat jeder Mensch angeborene Rechte und ist als Person zu achten und zu schützen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht nur das Leben, die Gesundheit und die Freiheit, sondern auch die Ehre und die Privatsphäre einer Person. Dies sieht auch vor, dass persönliche Daten und die persönliche Würde respektiert werden, was mit dem Integritätsinteresse im weiten Sinne in Verbindung gebracht werden kann.
Die Missachtung des Integritätsinteresses kann daher sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zivilrechtlich hat dies häufig Schadenersatzansprüche zur Folge, während strafrechtlich Tatbestände wie Körperverletzung oder Verletzung der persönlichen Freiheit relevant sein können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Integritätsinteresse im österreichischen Recht nicht als spezifischer Rechtsbegriff definiert ist, aber durch verschiedene Bestimmungen im ABGB und darüber hinaus geschützt wird. Es betont die Wichtigkeit des Schutzes der persönlichen Unversehrtheit und der Rechte einer Person, sowohl in physischen als auch in psychischen und sozialen Aspekten.