Internationale Organisation

Internationaler Organisation sind völkerrechtliche Verträge, welche auf Zusammenschlüsse von Staaten beruhen.

Man unterscheidet universelle allefast alle Staaten sind Mitglieder, zB UNO und regionale nur auf bestimmte Gebiete Sachfragen bezogen zB OPEC interantionale Organisationen.

Zu unterscheiden sind die internationalen Organisationen von NGOs non governmental organisations; IO’s sind internationale Zusammenschlüsse von Staaten, deren Rechtsgrundlage das Völkerrecht ist; NGO’s sind privatrechtliche Organisationen, die grenzüberschreitend wirken, deren
Rechtsgrundlage nationales Recht ist und die Privatpersonen als Mitglieder haben.

”Supranationale Organisationen” können verbindliche Beschlüsse fassen, diese effektiv durchsetzen; außerdem können sie eigene Gerichtshöfe mit obligatorischer Zuständigkeit auch für Individuen haben, sie haben ein Parlament und finanzieren sich selbstständig.

Kompetenzen

  • Internationale Organisationen sind Völkerrechtssubjekte sie können zB völkerrechtliche Verträge abschließen. Außerdem sind sie auch Privatrechtssubjekte sie können zB Eigentum erwerben und
    haben folgende Kompetenzen:
  •  jene Befugnisse, die in ihrer Verfassung/Statut ausdrücklich übertragen werden
  •  sog IMPLIED POWERS, jene Befugnisse, die notwendig sind, um ihre Aufgaben
    ordnungsgemäß durchzuführen.

    Fälle

  • Peace Keeping Operations gem Bestimmte Ausgaben der Vereinten Nationen-Fall
  • Funktionelles Schutzrecht gem BernadotteFall Entschädigung für im Dienste der IO erlittenen Schäden
  • Möglichkeit, eigene Gerichtshöfe zu haben gem UN-Verwaltungsgerichts-Fall

Aufnahme in Internationale Organisationen

UNO

  • Übernahme der Satzungsverpflichtungen
  • Empfehlung des Sicherheitsrates
  • Entscheidung der Generalversammlung

EU

  • Einheitlicher Beschluss des Rates
  • Mehrheit im Parlament
  • Zustimmung aller Mitgliedsstaaten

Sonderformen der Mitgliedschaft

  • ”Assoziation”: man hat nicht alle den ordentlichen Mitgliedern gewährte
    Rechte
  • Beobachterstatus: man hat kein Stimmrecht innerhalb der IO.

Organe

  • IO’s bestehen grundsätzlich aus:
  • 1. Plenarorgan zB Vollversammlung
  • 2. Organ mit beschränkter Mitgliederzahl „Rat“
  • 3. Sekreteriat
  • 4. Parlament
  • 5. rechtssprechendes Organ
    •  IGH UNO Den Haag
    •  EGMR Europarat Straßburg
    •  EuGh EG EU Luxemburg
    •  ICC UNO Den Haag

Willensbildung

  • Es gibt verschiedene Formen der Willensbildung von IO’s:
  • 1. Einstimmigkeit
    • 2. Mehrstimmigkeit
    • a. einfache Mehrheit
    • b.2 3 Mehrheit
    • c.bestimmte Stimmanzahl zB Sicherheitsrat 9 15 su
    • d. Vetorecht
  • 3. Stimmwägung zB int Finanzorganisationen Weltbank, IWF
  • 4. Konsens es wird solange verhandelt, bis das Ergebnis von allen geduldet wird!
  • Abstimmungsmodalitäten im UN-Sicherheitsrat:
    • 1. Zustimmung von mind 9 der 15 Mitglieder
    • 2. Außerdem haben die 5 ständigen Mitglieder VR China, Großbritannien, Vereinigte
      Staaten, Russische Föderation, Frankreich ein Vetorecht.

Immunität

Im Gegensatz zu Staaten haben internationale Organisationen absolute Immunität. Mitarbeiter von IO’s sind jedoch nur in dienstlichen Belangen immun, Diplomaten in dienstlichen sowie privaten Belangen. Außerdem unterliegen Mitarbeiter von IO’s einem eigenen Dienstrecht, daher haben IO’s auch eigene Verwaltungsgerichtshöfe.

Austritt aus Internationalen Organisationen

Ein Austritt aus den Vereinten Nationen ist nicht vorgesehen, ein Ausschluss ist dann vorgesehen, wenn beharrlich die Satzung der UNO vernachlässigt wird.

Bedeutende Beispiele

Die wichtigsten sind die Vereinten Nationen gegr 1945 sowie deren Vorgängerorganisation Völkerbund gegr 1919, aufgelöst 1946.

 

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