Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ein zwischenstaatliches Streiterledigungsverfahren, welches auf eine für die Parteien verbindliche Entscheidung des Streits abzielt. Die Streitparteien haben die Möglichkeit, über die Rechtsgrundlage, die Zusammensetzung des Gerichtes, die Auswahl des anwendbaren Rechts und die Ordnung des Verfahrens zu entscheiden.

Das I. Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 definiert die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Art. 37 S. 1 wie folgt: „Die internationale Schiedssprechung hat zum Gegenstande die Erledigung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl auf Grund der Achtung vor dem Rechte.“ Schiedsgerichte können ad hoc gebildet werden und dann ausschließlich über einen bereits entstandenen Streitfall entscheiden. Ein zumeist schriftlich verfasster Schiedsvergleich compromis zwischen den Streitparteien legt den Streitgegenstand, die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, dessen Entscheidungsmaßstab vielfach Völkerrecht und das Verfahren fest.

Von den selten gewordenen Ad-hoc-Schiedsgerichten sind die ständigen Schiedsgerichte zu unterscheiden. Ihnen ist die Entscheidung künftiger Streitigkeiten zwischen den Parteien übertragen. Dies kann aber auch in besonderen bilateralen oder multilateralen Schiedsverträgen vereinbart werden. Diese Verträge enthalten Einzelheiten über die Errichtung des Schiedsgerichtes, seine Zuständigkeit und seine Verfahrensweise. Häufig werden aber Schiedsklauseln mit den entsprechenden Regelungen über Verfahren und Form der Streitbeilegung bzw. mit der Festlegung auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit direkt in völkerrechtliche Verträge aufgenommen.

Bei der Festlegung auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit durch die Vertragsparteien ist jede Partei einseitig befugt, das ständige Schiedsgericht anzurufen. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes kann ganz unterschiedlich, je nach Vereinbarung der Streitparteien sein. In der Regel besteht ein Schiedsgericht aus drei bis fünf Richtern. Es kann aber auch nur ein Richter sein. Bei kollegialer Zusammensetzung gehört der Vorsitzende keiner der beiden Streitparteien an. Fehlen in einem Schiedsabkommen die Vereinbarungen über die Zuständigkeit, Entscheidungsgrundlage und das Verfahren, ist das Gericht befugt dies selbst zu prüfen.

Der vom Schiedsgericht gefällte Schiedsspruch ist für die Streitparteien verbindlich und entscheidet das Streitverhältnis endgültig. Es besteht die Möglichkeit gegen den Schiedsspruch Rechtsmittel einzulegen, wovon aber selten Gebrauch gemacht wird. Werden die aus einer Schiedsentscheidung hervorgehenden Verpflichtungen von einer Partei nicht erfüllt, so stehen der anderen Vertragspartei die nach dem allgemeinen Völkerrecht gewährten Mittel zur Verfügung um darauf zu reagieren. Sie kann mit einer Retorsion oder Repressalie auf die Nichtbefolgung antworten. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der Staatenwelt ein häufig genutztes Instrument der Streitbeilegung. Die Attraktivität dieses Instrumentes liegt vor allen Dingen in den souveränitätsfreundlichen und zugleich flexiblen Möglichkeiten der Ausgestaltung. Die Konfliktparteien haben entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Richterbank, die gerichtliche Zuständigkeit und die Entscheidungsgrundlagen.

Abgrenzung

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur privaten internationalen Schiedsgerichtsbarkeit siehe Schiedsgericht.

Literatur

  •  Heinz-Gerhard Justenhoven: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit  Ethische Norm und Rechtswirklichkeit. Kohlhammer, Stuttgart 2009, ISBN 978 3170195295.
  •  Eberhard Menzel Begr. Knut Ipsen: Völkerrecht. 5. Aufl. München: C.H. Beck 2004.
  • Michael Bothe u.a. Bearb. Wolfgang Graf Vitzthum Hrsg.: Völkerrecht. 4 Auflage. de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978 3 89 949425 9.
  • Karl-Heinz Ziegler: Völkerrechtsgeschichte. Ein Studienbuch. 2 Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978 3 40 638343 4.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Schiedsgerichtsbarkeit 08.11.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

heid-partner
berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter