Das Internationale Zivilprozessrecht im österreichischen Kontext bezieht sich auf diejenigen Normen und Regeln, die festlegen, welches nationale Gericht für die Beurteilung von zivilrechtlichen Streitigkeiten mit internationalem Bezug zuständig ist und welches nationale Recht in solchen Fällen angewendet wird. Es regelt also sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.
Die Grundlage des internationalen Zivilprozessrechts in Österreich bildet vor allem das Gesetz über das Internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), jedoch sind auch europarechtliche Bestimmungen und internationale Abkommen von erheblicher Bedeutung. Das österreichische IPR-Gesetz legt beispielsweise fest, welches Recht auf zivilrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist, jedoch beschäftigt es sich kaum mit Prozessfragen. Daher sind hier meist andere Regelungen relevant.
Die Bestimmungen zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit finden sich teilweise in nationalen Gesetzen, werden jedoch stark von der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (Brüssel Ia-Verordnung) sowie von bilateralen und internationalen Abkommen beeinflusst. Wichtig sind insbesondere die Regelungen der Brüssel Ia-Verordnung, die in der Europäischen Union einheitlich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen regelt.
Mit Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen kommt es darauf an, ob die Entscheidungen von Gerichten innerhalb der EU oder von Drittstaaten stammen. Innerhalb der EU ist aufgrund der Brüssel Ia-Verordnung die Anerkennung relativ unkompliziert erledigt, während für Drittstaaten das österreichische Exekutionsrecht (§§ 79ff EO) in Verbindung mit bestehenden völkerrechtlichen Verträgen oder Gegenseitigkeitsprinzipien herangezogen wird.
Zusätzlich können je nach Thema spezifische Abkommen wie das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln von Bedeutung sein.
Zusammengefasst ist das Internationale Zivilprozessrecht in Österreich stark europäisch und international geprägt und verlangt von Juristen, ein tiefgehendes Verständnis sowohl der nationalen als auch der europäischen und internationalen Regelungen zu haben, um diese bei grenzüberschreitenden zivilrechtlichen Streitigkeiten adäquat anwenden zu können.