Im österreichischen Recht bezeichnet das Interpellationsrecht das Recht der Abgeordneten des Nationalrates und Bundesrates, Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu stellen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion und ermöglicht es den Abgeordneten, Informationen über die Tätigkeiten der Regierung zu erhalten und somit die Regierungspolitik zu überwachen.
Gemäß Artikel 52 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) haben die Mitglieder des Nationalrates das Recht, schriftliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu richten. Eine solche Anfrage muss von mindestens fünf Abgeordneten unterstützt werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist, die in der Geschäftsordnung des Nationalrates festgelegt ist, eine schriftliche Antwort zu geben. Die Frist beträgt in der Regel acht Wochen, wobei auch eine Verlängerung möglich ist, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.
Im Bundesrat können Anfragen ebenfalls gestellt werden. Die Ausübung des Interpellationsrechts im Bundesrat folgt ähnlichen Grundsätzen wie im Nationalrat, richtet sich jedoch nach den spezifischen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundesrates.
Die Anfragen können sich auf verschiedene Themen beziehen, darunter Gesetzesvorhaben, Verwaltungsangelegenheiten oder die Umsetzung von Beschlüssen. Das Interpellationsrecht ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung zu gewährleisten. Es ermöglicht den Abgeordneten auch, öffentliche Aufmerksamkeit auf bestimmte Themen zu lenken und politischen Druck auf die Regierung auszuüben, um Missstände zu beheben oder Entscheidungen zu überdenken.
Darüber hinaus können im Rahmen der Sitzungen auch mündliche Anfragen gestellt werden, die eine unmittelbare Reaktion der zuständigen Regierungsmitglieder erfordern. Diese mündlichen Anfragen sind ein flexibleres Instrument, das oft dazu dient, aktuelle Themen aufzugreifen und schnelle Antworten zu erhalten.
Zusammengefasst ist das Interpellationsrecht in Österreich ein zentrales Element der parlamentarischen Kontrolle, das den Abgeordneten wirksame Mittel zur Überwachung und Beeinflussung der Regierung bietet. Es fördert Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Exekutive und stärkt die demokratischen Prozesse.