Unter Interpolationen versteht man Texteinfügungen. Es geht um die Frage, in welchem Maße anlässlich der Digestenherstellung die ursprünglichen Texte der Juristenschriften verändert wurden. Schon nach den justinianischen Anweisungen für die Kompilationskommission hatten deren Mitglieder einen „zeitgemäßen“ und widerspruchsfreien Text herzustellen. Allerdings sollte das Zitat der verwendeten Juristenschrift an den Anfang des Fragments gestellt werden. Heute herrscht entgegen der vor allem von Beseler vertretenen Meinung, die von überaus starken Eingriffen in die alten Texte ausging, der durch Textkritik nachzuspüren sei „Interpolationenjagd“, die Ansicht vor, die Aussage der Texte sei materiell nicht wesentlich verändert worden, sondern durch Streichung von Kontroversen und Wiederholungen gekürzt und durch die Ersetzung veralteter Rechtsinstitute zB “traditio“ einheitlich statt “mancipatio“ aktualisiert worden.