Die Investitionszuwachsprämie war eine vorübergehende, steuerliche Investitionsbegünstigung in Höhe von 10% des betrieblichen Investitionszuwachses des aktuellen Kalenderjahres im Vergleich zum Durchschnitt der Investitionen der 3 vorangegangenen Wirtschaftsjahre. Die Investitionszuwachsprämie war sowohl zeitlich auf die Kalenderjahre 2002 bis 2004 als auch materiell auf die Anschaffung bestimmter prämienbegünstigter Wirtschaftsgut Wirtschaftsgüter ungebrauchte, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Viele Investitionen waren von dieser steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen Gebäude, Geringwertiges Wirtschaftsgut|geringwertige Wirtschaftsgüter, bestimmte Fahrzeuge ua.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionszuwachspr%C3%A4mie 25.11.2014
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