Im österreichischen Recht bedeutet „ipso jure“ „von Rechts wegen“ oder „kraft Gesetzes“. Es handelt sich um eine rechtliche Situation, die automatisch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eintritt, ohne dass ein weiteres Handeln erforderlich ist.
Ein klassisches Beispiel dafür ist die automatische Erbfolge im österreichischen Erbrecht. Nach dem Tod einer Person treten die Erben gemäß § 537 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ipso jure, also von Rechts wegen, in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Es bedarf keiner zusätzlichen Annahmeerklärung durch die Erben, um das Erbe anzutreten.
Ebenso ist im Mietrecht das Konzept der Befristung von Mietverträgen ein Beispiel für eine Situation, die ipso jure eintritt. Nach § 29 Mietrechtsgesetz (MRG) endet ein befristeter Mietvertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer automatisch von Rechts wegen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Beendigung tritt demnach ipso jure ein.
Es ist wichtig zu verstehen, dass ipso jure immer dann zur Anwendung kommt, wenn gesetzliche Tatbestände eine bestimmte Rechtsfolge automatisch auslösen. Dies entlastet die betroffenen Parteien von der Notwendigkeit, spezifische rechtliche Schritte zu unternehmen, um die Konsequenzen von rechtlichen Bestimmungen eintreten zu lassen. Solche Regelungen fördern die Rechtssicherheit und Transparenz im österreichischen Rechtssystem, da sie klarstellen, wann und wie bestimmte Rechte und Pflichten entstehen oder erlöschen, basierend allein auf gesetzlichen Bestimmungen. Diese Automatik dient dazu, sowohl den Verwaltungsaufwand als auch mögliche Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.