Der Begriff „Irredenta“ wird primär in einem historischen oder politischen Kontext verwendet und bezieht sich auf Gebiete, die von einem Staat als Teil seines nationalen Territoriums betrachtet werden, sich jedoch außerhalb seiner tatsächlichen Grenzen befinden.
Im österreichischen Rechtssystem hat dieser Begriff keine spezifische rechtliche Relevanz oder Definition. Die Anwendung des Begriffs „Irredenta“ bezieht sich meistens auf geopolitische Diskussionen und hat keinen direkten Bezug zu einem bestimmten Paragraphen im österreichischen Rechtsrahmen. Da „Irredenta“ traditionell mit territorialen Ansprüchen und ethnischen Minderheiten in Verbindung gebracht wird, könnte es höchstens in Frage kommen, wenn das österreichische Recht allgemeine Prinzipien des Völkerrechts diskutiert, insbesondere in Hinblick auf Selbstbestimmungsrechte oder Minderheitenschutz.
Es gibt allerdings keine spezifische gesetzliche Regelung in Österreich, die diesen Begriff aufgreift oder direkt behandelt. Themen der Minderheitenrechte oder territorialer Ansprüche werden eher im Kontext internationaler Verträge und Abkommen, wie etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention, oder durch das allgemeine Völkerrecht geregelt, auf die Österreich als Vertragsstaat Rücksicht nimmt.
Zusammenfassend ist der Begriff „Irredenta“ im österreichischen Recht nicht verankert, sondern bleibt Teil eines größeren historischen und politischen Diskurses, der über den direkten rechtlichen Rahmen hinausgeht.