Die Anwesenheit eines Drittstaatsangehörigen, der nicht oder nicht mehr die Einreisevoraussetzungen nach Art.5 des Schengener Grenzkodex oder andere Voraussetzungen für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt erfüllt, im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats.
Synonym(e)
- illegaler Aufenthalt
Oberbegriff(e)
- irreguläre Migration
Verwandte(r) Begriff(e)
- Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird
- irreguläre Einreise
- Person, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat
Verwendungshinweis(e)
- Die Europäische Kommission bevorzugt heutzutage den Begriff „irregulärer Aufenthalt“ (siehe z.B. GD Inneres, elektronische Bibliothek, Glossar) anstelle von „illegaler Aufenthalt“, welches der in der Richtlinie 2008/115/EU (Rückführungsrichtlinie) benutzte Begriff war.
Quelle
- Art.3(2) der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.