irregulärer Migrant

Im globalen Kontext, eine Person, die aufgrund ihrer irregulären Einreise, des Mißachtens der Einreisevoraussetzungen oder des Auslaufens einer legalen Basis für die Einreise und den Aufenthalt keinen legalen Status mehr im Transit- oder Aufnahmeland hat. Im EU-Kontext, ein Drittstaatsangehöriger, der sich auf dem Gebiet eines Schengenstaates befindet und der nicht oder nicht mehr die Einreisevoraussetzungen nach Art.5 des Schengener Grenzkodexes oder andere Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in diesem EU-Mitgliedstaat erfüllt.

Synonym(e)

  • illegaler Migrant
  • Migrant in einer irregulären Situation
  • Migrant mit einem irregulären Status
  • Migrant ohne ausreichende Dokumente
  • Migrant ohne Papiere
  • unberechtigter Migrant

Oberbegriff(e)

  • Migrant

Unterbegriff(e)

  • Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Aufgriff
  • irreguläre Migration
  • Person, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat

Verwendungshinweis(e)

  1. Die IOM-Definition beinhaltet u.a. diejenigen Personen, die in ein Transit- oder Aufnahmeland legal eingereist sind, aber länger als berechtigt geblieben sind oder anschließend eine unerlaubte Beschäftigung aufgenommen haben.
  2. Der Begriff „irregulärer“ Migrant ist dem des „illegalen“ Migranten vorzuziehen, da der letztgenannte eine kriminelle Konnotation beinhaltet; in ein Land auf irreguläre Weise einzureisen, oder sich mit einem irregulären Status aufzuhalten, ist keine Straftat, sondern eine Verletzung administrativer Vorschriften. Abgesehen davon, kann – rechtlich oder ethisch gesehen – zwar ein Akt legal oder illegal sein, nicht aber eine Person. Daher wird zunehmend der Begriff „Migrant in einer irregulären Situation“ oder „Migrant mit einem irregulären Status“ bevorzugt.
  3. Die Europäische Kommission hat die Begriffe „Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird“ oder „irregulär aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ in der Gesetzgebung benutzt.
  4. Der Europarat unterscheidet zwischen „illegaler Migration“ und „irregulärer Migrant“. Gemäß Resolution 1509 (2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird der Begriff „illegal“ in Bezug auf einen Status oder Prozess bevorzugt, während der Begriff „irregulär“ in Bezug auf eine Person bevorzugt wird.

Quelle

  • Globaler Kontext: abgeleitet vom EMN vom IOM Glossary on Migration, 2 Aufl. 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „illegaler Aufenthalt“ in Art.3 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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