Die Ist-Lohnklausel verpflichtet den Arbeitgeber, die tatsächlich bezahlten überkollektivvertraglichen Löhne zu erhöhen. Wurde von den Kollektivvertragsparteien ursprünglich eingesetzt, um die sogenannte Lohndrift zu verringern. Der Abstand zwischen dem tatsächlich bezahlten und dem kollektivvertraglich vorgesehenen Lohnniveau soll verringert werden. Nunmehr sollen sie ganz allgemein dazu dienen, auch den überkollektivvertraglich Entlohnten Vorteile aus dem Kollektivvertragsabschluss zu verschaffen.
Eine Ist-Lohnklausel im KV sieht vor, dass nicht nur die kollektivvertraglichen Mindeslöhne, sondern auch die Ist-Löhne erhöht werden.
Schlichte Ist-Lohnklausel
Bei der schlichten Ist-Lohnklausel ist es so, dass nach der Erhöhung das heißt, nachdem der abgeschlossene KV, der die Klausel enthält, auf das Arbeitsverhältnis wirkt und die Löhne erhöht werden das Entgelt auch niedriger bemessen werden kann.
Qualifizierte Ist-Lohnklausel
Bei der qualifizierten hingegen kann das Entgelt nicht wieder herabgesetzt werden. Dies würde letztlich dazu führen, dass die ohnehin bereits über KV bezahlten Arbeitnehmer immer teurer werden und es für den AG irgendwann billiger ist, den AN zu kündigen und günstigere AN zu beschäftigen, da der neu eingestellte Arbeitnehmer ja lediglich den kolektivvertraglichen Mindestlohn zu erhalten hat.
Beispiel
Jemand verdient 2.000 EUR brutto, 1.500 EUR brutto sind Mindestlohn lt KV. Beschließen nun die KV-Parteien eine Erhöhung um je 10 % natürlich unrealistisch, aber einfacher zu rechnen, so ist das KV-Mindestentgelt bei 1.650 EUR. Durch die Ist-Lohnklausel ist das individuelle Entgelt bei 2.200 EUR. Bei der schlichten Ist-Lohnklausel kann nun dieser Betrag wieder abbedungen werden nämlich max bis 1.650 EUR, die ja mindestens zustehen müssen. Bei der qualifizierten Ist-Lohnklausel sind die 2.200 EUR quasi das unabdingbare Mindestengelt für den konkreten AV. Für den AG wäre es nun uU besser, den AN zu kündigen und einen neuen AN für 1.800 EUR einzustellen immer noch über KV, aber wesentlich günstiger.
Abgrenzung zur Garantieklausel
Die schlichte Ist-Lohnklausel ist im einzigen Unterschied zur Garantieklausel, dass sie die spätere Abdingung der erhöhten Istlöhne gestattet. Der OGH hält die schlichte Ist- Lohnklausel für zulässig.