In Österreich ist Schwarzfahren grundsätzlich nicht gerichtlich strafbar, sondern stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Es handelt sich dabei um die unbefugte Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Diese Handlung fällt in den Bereich des Verwaltungsrechts und nicht in das Strafrecht.
Rechtsgrundlage
Das Schwarzfahren wird üblicherweise gemäß den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe oder durch Landes- und Gemeindeverordnungen geahndet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich häufig aus den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verkehrsbetriebe.
Rechtsfolgen
- Erhöhtes Beförderungsentgelt:
- Schwarzfahrer:innen müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen (oft als „Strafe“ bezeichnet, rechtlich jedoch eine zivilrechtliche Forderung).
- Verwaltungsstrafe:
- Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt, kann die Tat als Verwaltungsübertretung geahndet werden. In diesem Fall drohen Geldstrafen, die von der zuständigen Verwaltungsbehörde verhängt werden.
Gerichtliche Strafbarkeit
Das Schwarzfahren kann nur dann gerichtlich strafbar sein, wenn es zusätzlich den Tatbestand des Betruges (§ 146 StGB) erfüllt. Dies setzt jedoch Vorsatz und eine Täuschungshandlung voraus, etwa wenn jemand bewusst falsche Angaben macht, um ohne Ticket zu fahren (z. B. die Angabe falscher Personalien).
Fazit
Schwarzfahren ist in Österreich grundsätzlich keine gerichtlich strafbare Handlung, sondern wird als Verwaltungsübertretung behandelt. Eine gerichtliche Verfolgung erfolgt nur in seltenen Fällen, wenn die Handlung Betrugsmerkmale erfüllt.