Ius postliminii

Das ius postliminii, auch Postliminium (dt. „Heimkehrrecht“) gewährte dem römischen Bürger im antiken Rom nach Abwesenheit im Ausland den Rückerhalt seiner ursprünglichen Rechte. Diese hatte er aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen (vorübergehend) verloren.

Der status quo ante bellum (dt. „Zustand, in dem die Dinge vor dem Krieg waren“) konnte nur erlangt werden, wenn Abwesenheit und Rückkehr in keinem Zusammenhang von „Ehrlosigkeit“ standen. Überläufer oder Fahnenflüchtige, welche anschließend in Kriegsgefangenschaft gerieten, waren von der Regelung ausgenommen. Gleiches galt für Römer, die in Täuschungsabsicht ihre Entlassung aus der Gefangenschaft erwirkt hatten.

Es wird angenommen, dass das Rückkehrrecht ursprünglich für Auswanderer begründet worden war und im Rahmen der Fortentwicklung des römischen Rechtswesens später heimkehrende Kriegsgefangenen ebenfalls privilegieren sollte.

Einzelnachweise

  1.  Heinrich Honsell, Theo Mayer-Maly, Walter Selb: Römisches Recht. 4. Auflage. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 1987, S. 75, § 34: Capitis deminutio.
  2.  Max Kaser: Das römische Privatrecht. Verlag C.H. Beck, München 1971, S. 290, § 68: Entstehungsgründe der Unfreiheit.
  3.  Max Kaser: Das römische Privatrecht. Verlag C.H. Beck, München 1971, S. 290, § 68: Entstehungsgründe der Unfreiheit. Vgl. auch Yann Le Bohec: Die römische Armee. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1993, Lizenzausgabe für Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2009, S. 271: Das Recht und der Soldat.

Literatur

  • August von Bechmann: Das Ius Postliminii und die Lex Cornelia: ein Beitrag zur Dogmatik des römischen Rechts, Deichert, Erlangen 1872.
  • Yann Le Bohec: Die römische Armee. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1993; Lizenzausgabe für Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2009, ISBN 978-3-86820-022-5.
  • Max Kaser: Das römische Privatrecht. Abschnitt 1: Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 1971, ISBN 3-406-01406-2.
  • Heinrich Honsell, Theo Mayer-Maly, Walter Selb: Römisches Recht. 4. Auflage. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 1987, ISBN 3-540-16866-4.

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_postliminii 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter