Der Begriff „Judex ad quem“ stammt ursprünglich aus dem lateinischen und wird in der juristischen Fachsprache verwendet, um den Richter oder das Gericht zu bezeichnen, an das ein Rechtsmittel oder eine Berufung gerichtet ist. Im österreichischen Recht wird dieser Begriff allerdings nicht allgemein in der üblichen Rechtsprechung verwendet. Vielmehr sind die entsprechenden Begriffe, die in Österreich im Kontext von Rechtsmitteln relevant sind, „Berufungsgericht“ oder „Rekursgericht“.
In Österreich ist das Rechtssystem so ausgestaltet, dass gegen Entscheidungen von Gerichten des ersten Rechtszuges regelmäßig Rechtsmittel ergriffen werden können. Diese Rechtsmittel sind im Allgemeinen die Berufung (gegen Urteile) und der Rekurs (gegen Beschlüsse). Die Prozessordnung, zum Beispiel die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO), regelt die Zuständigkeit und die Verfahren vor den höheren Gerichten.
Gemäß der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist das nächsthöhere Gericht jenes, das die Entscheidung im Falle einer Berufung überprüft. Es handelt sich um das Oberlandesgericht, wenn ein Urteil eines Landesgerichts angefochten wird. Gemäß § 461 ZPO kann beispielsweise gegen ein erstinstanzliches Urteil binnen vier Wochen nach dessen Zustellung Berufung eingelegt werden. Im Strafrecht regelt die Strafprozessordnung, welche Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines Strafgerichts eingelegt werden können, und auch hier ist das Berufungsgericht zuständig, über die Anfechtung eines Urteils zu entscheiden.
Außerdem spielt im verwaltungsrechtlichen Bereich das Bundesverwaltungsgericht oder das Landesverwaltungsgericht eine Rolle als zweite Instanz, wenn Verwaltungsbescheide angefochten werden. Die Verwaltungsgerichte können grundlegende Entscheidungen überprüfen, die von den Verwaltungsbehörden gefällt wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Judex ad quem“ im österreichischen Recht zwar in anderen Worten und durch institutionalisierte Begriffe widergespiegelt wird, aber im Wesentlichen das Rechtsmittelgericht bezeichnet, das zur Überprüfung einer Entscheidung angerufen wird. Diese Struktur unterstützt die Prüfung von Rechtsfragen und die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit durch eine hierarchische Überprüfungsinstanz in der österreichischen Justiz.